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Vom Stress zur Lösung: Kinderkrankheit und die Veränderung, die wir brauchten

Sarah Klein Qvest
Sarah Klein
Head of People Relations
Veröffentlicht 28. August 2023

Mein Tag begann als ganz gewöhnlicher Tag – dachte ich. Kaum aufgestanden, beklagte sich mein Sohn (7) über starke Kopfschmerzen. Für mich war klar, er kann so nicht in die Schule gehen. 

Ich weiß ja nicht, wie es euch mit solchen Situationen so geht, aber seit Corona und unzähligen gemeinsamen Stunden im Homeoffice rattert es in solchen Momenten in meinem Kopf, da es mich immer wieder vor eine Herausforderung stellt.

Mein Sohn ist privat versichert, damit haben wir als Familie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld durch die Krankenkassen. Ich gebe zu: damit hat er einen privilegierten Status in der Gesundheitsversorgung. In meinem beruflichen Alltag bringt mir das aber leider gar nichts. 

5 Tage Entgeltfortzahlung im Falle eines kranken Kindes pro Jahr

Gott sei Dank erhalten alle Mitarbeiter:innen in der Qvest Digital pro Kind bis zu 5 Tage pro Jahr Entgeltfortzahlung im Falle eines kranken Kindes, dafür benötigt es allerdings eine ärztliche Bescheinigung. Im konkreten Fall habe ich mich gegen den Besuch des Kinderarztes entschieden. Ich wollte weder mich noch meinen Sohn in ein volles Wartezimmer mit kranken Kindern schleppen und dort u.U. eine gefühlte Ewigkeit zu warten – “nur” wegen Kopfschmerzen. 

Letztendlich habe ich einen Tag Homeoffice mit “krankem Kind” eingelegt. Obwohl es mich persönlich sehr stresst, gab es eigentlich nur drei Alternativen:

  • Mich selber krank melden. Ich habe gehört, dass es Eltern gibt, die das so machen. Ich kann das aber mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Für mich also keine gangbare Lösung.
  • Die Oma anrufen. Würde ich normalerweise machen, leider fiel der Kopfschmerztag meines Sohnes genau auf den einen Tag in der Woche, an dem meine Mutter selber arbeiten muss.
  • Urlaub nehmen. Habe ich in der Vergangenheit schon häufiger gemacht, ich möchte aber meinen Erholungsurlaub nicht regelmäßig für die Betreuung meines kranken Kindes aufbringen.

Ich hätte theoretisch meinen Sohn auch mit ins Büro nehmen können, dort haben wir ein toll ausgestattetes Eltern-Kind-Büro, aus dem ist er aber inzwischen rausgewachsen :)

Eine ärztliche Bescheinigung wird erst ab dem zweiten, zusammenhängenden Krankheitstag nötig

Wie erwartet ging es meinem Sohn am nächsten Tag besser und er konnte die Schule wieder besuchen und ich ins Büro fahren. Eigentlich ist es total unnötig, sich für eine “Kleinigkeit”, bei der man weiß, dass sie in den meisten Fällen am nächsten Tag wieder in Ordnung ist, entweder einen solchen Stress machen muss, oder unnötig zum Arzt zu gehen, wo man sich dann im Wartezimmer etwas “richtiges” einfängt.

Das können wir besser!

Da es unseres Wissens nach keine rechtliche Grundlage für die Notwendigkeit einer ärztlichen Bescheinigung gibt, um den Lohn im Krankheitsfall eines Kindes weiter zu zahlen und es auch keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, dies nur für Kinder unter 8 Jahren zu tun, haben wir das Thema zum Anlass genommen, über die bestehenden Regelungen noch einmal zu diskutieren und folgende Veränderung vorzunehmen:

1. Eine ärztliche Bescheinigung wird erst ab dem zweiten, zusammenhängenden Krankheitstag nötig. Die Entgeltfortzahlung gewähren wir natürlich trotzdem.

2. Wir heben die Altersgrenze für Entgeltfortzahlung im Falle eines kranken Kindes auf 12 Jahre an, analog zu den gesetzlichen Krankenkassen.

Und auch wenn ich bisher in diesem Jahr noch keine Entgeltfortzahlung für mein krankes Kind in Anspruch genommen habe, habe ich mit diesen Regelungen doch die nötige psychologische Sicherheit für zukünftige, ähnliche Situationen gewonnen.